Steuerservice
Belegerteilungspflicht

Mag. Gerhard Fend
schwarzach. Seit 1. 1. 2016 besteht für jeden Unternehmer die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Der Käufer muss den Beleg für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten
mitnehmen.
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