VN-Serie. Das neue Erbrecht (Teil 4/10)

Pflichtteilsquote beträgt 50 Prozent

von Manfred Umlauft

In der VN-Serie erfahren die Leser, was im Erbrecht neu und wichtig ist.

» Aufhebung einer letztwilligen Verfügung infolge Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen Partnerschaft bzw. Lebensgemeinschaft. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich Ehegatten testamentarisch gegenseitig zu Erben einsetzen. Wenn die Ehe in der Folge geschieden wird, kommt es nich

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