Steuerservice

Neuerungen in der Sozialversicherung

schwarzach. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 1. 1. 2015 monatlich 405,98 Euro (2014: 395,31 Euro), die tägliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt neu 31,17 Euro (2014: 30,55 Euro). Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt im ASVG 4650,- Euro (14 Gehälter) und für Gewerbetreibende 5425 Euro,

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