Steuerservice
Rückerstattung der EU Vorsteuer möglich

Mag. Gerhard Fend
schwarzach. Österreichische Unternehmer die im Jahr 2013 Rechnungen mit Umsatzsteuer eines EU Mitgliedsstaates erhalten haben, können bis Ende September 2014 die Rückerstattung dieser Vorsteuern beantragen. Der Antrag erfolgt elektronisch beim jeweiligen Sitzstaat (d.h. für österreichische Unternehm