Steuerservice

Betreuung in den Ferien

Mag. Gerhard Fend
Mag. Gerhard Fend

Kosten für die Kinderbetreuung können steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Sie kürzen die Steuerbemessungsgrundlage und somit die Einkommensteuer. Bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes betragen die absetzbaren Kinderbetreuungskosten max. 2300 Euro pro Kind und Jahr. Diese Begren

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