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Pflegekosten absetzen: Den Einzelfall prüfen

schwarzach. Die Eltern schenkten ihrem Kind ihre Eigentumswohnung und behielten sich dabei das Wohnrecht vor. Jahre später musste der verbleibende Elternteil wegen Pflegebedürftigkeit in ein Pflegeheim. Der Sohn wollte die ihm vorgeschriebenen Heimkosten als außergewöhnliche Belastung bei sich steue

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