„Nichterreichbarkeit kein Entlassungsgrund“

Wien. AK-Präsident Rudolf Kaske sieht im Urteil des OGH zur Erreichbarkeit im Krankenstand einen Erfolg für die Arbeitnehmer. „Es hält fest, dass wer krank ist, in aller Regel natürlich nicht für den Chef erreichbar sein muss. Und es hält fest, dass die Nichterreichbarkeit kein Entlassungsgrund ist“

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