Krank und trotzdem erreichbar

OGH-Urteil: Angestellte müssen Chef auch im Krankenstand zur Verfügung stehen.
wien, feldkirch. (VN-reh, apa) Wenn man krank ist, sollte man sich erholen. Nicht aber, wenn der Chef wichtige Infos braucht. Denn wer sich im Krankenstand befindet, muss seinem Arbeitgeber in bestimmten Fällen für Auskünfte zur Verfügung stehen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun festgehalte