Steuerservice
Steuertipps zum Jahresende

Mag. Gerhard Fend
Schwarzach. Unternehmer sollten vor dem Jahresende ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nochmals überprüfen. Ein paar Hinweise dazu:
Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können den Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 Prozent (max. 45.350 Euro pro Jahr) in Anspruch nehmen. Der Grundfreibetrag (max.