Bei Verspätung Geld
Luxemburg. Ob Unwetter oder Streik: Bahnreisende haben auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Reisende haben bei Verspätungen bis zwei Stunden ein Recht auf Erstattung von einem Viertel des Prei