Steuerservice
Zuschuss zur Kinderbetreuung

Mag. Gerhard Fend
Schwarzach. Seit dem Steuerreformgesetz 2009 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss für die Kinderbetreuung gewähren. Bisher betrug dieser Zuschuss 500 Euro pro Jahr und Kind. Durch eine Gesetzesänderung vom 29. Juli 2013 wurde der Zuschuss nunm