Neue Hürden für Gastronomen

von Hanna Reiner
Laut Verwaltungsgerichtshof darf der Eingang nicht mehr im Raucherbereich liegen. Foto: vn/Hartinger
Laut Verwaltungsgerichtshof darf der Eingang nicht mehr im Raucherbereich liegen. Foto: vn/Hartinger

Nichtraucherschutz verschärft: Raucher­bereich darf nicht mehr durchschritten werden.

feldkirch. Rauchen in der Gastronomie – ein Thema, das seit Jahren immer wieder für Diskussionsstoff sorgt. Als das Tabakgesetz am
1. Juli 2010 in Kraft trat, war der Aufschrei groß, bei den Wirten genauso wie bei den Gästen. Drei Jahre später hat sich die Situation entspannt. Dass man nicht mehr üb

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