Steuerservice
Repräsentation versus Werbung

Schwazach. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung beurteilt, ob Aufwendungen für Ballbesuche bzw. Besuche des Opernballs in Starbegleitung eine steuerlich nicht absetzbare Repräsentation oder eine steuerlich absetzbare Werbung darstellen. In der Steuererklärung