Steuerservice

Ferienbetreuung

Mag. Gerhard Fend

Mag. Gerhard Fend

Schwarzach. Kosten für die Kinderbetreuung können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt steuerlich abgesetzt werden. Sie kürzen die Bemessungsgrundlage und somit die Einkommensteuer. Bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes betragen die Kinderbetreuungskosten 2300 Euro pro Kind und Jahr. Diese

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos