Steuerservice
Ferienbetreuung
Mag. Gerhard Fend
Schwarzach. Kosten für die Kinderbetreuung können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt steuerlich abgesetzt werden. Sie kürzen die Bemessungsgrundlage und somit die Einkommensteuer. Bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes betragen die Kinderbetreuungskosten 2300 Euro pro Kind und Jahr. Diese