VN-Steuerservice
Altersteilzeit neu

Mag. Gerhard Fend
schwarzach. Mit Beginn des Jahres 2013 wurde die Altersteilzeit neu geregelt. Die Dauer der Altersteilzeit beträgt maximal fünf Jahre. Das frühestmögliche Zugangsalter für Frauen liegt bei 53 Jahren, für Männer bei 58 Jahren. Wenn ein lückenloser Übergang in die Regelpension gewährleistet sein soll,