Totalabverkäufe nun jederzeit
Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die behördliche Vorab-Genehmigungspflicht für Totalabverkäufe gekippt. Bis zur Reparatur des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Laufe des Jahres müssen die Abverkäufe – etwa bei Filialschließungen – aber noch angemeldet werden. Zwischen 15. Novem