Totalabverkäufe nun jederzeit

Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die behördliche Vorab-Genehmigungspflicht für Totalabverkäufe gekippt. Bis zur Reparatur des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Laufe des Jahres müssen die Abverkäufe – etwa bei Filialschließungen – aber noch angemeldet werden. Zwischen 15. Novem

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