Versicherungen müssen Behinderte gleichstellen

Wien. Der Ministerrat hat eine Novellierung des Versicherungsrechts beschlossen. Ab 21.12.2012 darf es in Verträgen keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen geben. Die Zulässigkeit von unterschiedlichen Tarifen oder eines Risikoausschlusses wird besser geregelt.

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