„Strafen bis zu 10.000 Euro möglich“

Achtung vor Schnee und Matsch: Nummerntafeln, die teilweise oder vollständig bedeckt sind, können teuer werden.
Schwarzach Im Winter werden Autos schnell schmutzig. Schnee, Matsch und Salz setzen sich auch auf den Kennzeichen ab. Manchmal vergisst man auch einfach, sie nach einem Schneefall freizumachen. Wer mit einer unleserlichen Nummerntafel unterwegs ist, riskiert laut ÖAMTC eine Strafe von bis zu 5000 Euro.
Auch laut der Polizei sind verdreckte Kennzeichen kein seltenes Bild im Winter. „Aufgrund der winterlichen Verhältnisse mit Schnee, Schneematsch und gesalzenen Straßen werden verdreckte Kennzeichen natürlich vermehrt festgestellt“, bestätigt Polizeisprecher Fabian Marchetti.
Jederzeit gut lesbar
Wie ÖAMTC-Klubjuristin Ebru Bicer-Düzdelen erklärt, schreibt Paragraf 49 des Kraftfahrgesetzes (KFG) vor, dass Kfz-Kennzeichentafeln „jederzeit vollständig sichtbar und gut lesbar“ sein müssen. „Autofahrer sind daher verpflichtet, vor jeder Fahrt einen kurzen Fahrzeug-Check zu machen“, gibt sie zu verstehen.
Strafen können sehr hoch sein
„Wer mit einem verschmutzten oder unleserlichen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert eine Verwaltungsstrafe“, betont Bicer-Düzdelen auf VOL.AT-Anfrage. „Dies sind meist Organmandate, in Extremfällen laut Gesetz sogar bis zu 5000 Euro.“
Dabei handelt es sich laut Darko Markovic von der Kommunikation des ÖAMTC Vorarlberg um einen reinen Maximalwert. „Wir hatten das in den letzten vier Jahren bei unseren Mitgliedern kein einziges Mal“, erklärt er. In der Praxis werde in der Regel ein Organmandat verhängt.
So geht die Polizei konkret vor
Was passiert, wenn der Polizei auffällt, dass ein Kennzeichen nicht lesbar ist? Laut Polizeisprecher Marchetti kommt es auf die Situation an: „Wenn die Verschmutzung an Ort und Stelle behoben wird und sich der Kraftfahrzeuglenker einsichtig in Bezug auf die Übertretung zeigt, kann die Polizei von der Strafe absehen und eine Abmahnung aussprechen.“
Es bestehe auch die Möglichkeit einer sofortigen „Bestrafung mittels Organmandat“ in Höhe von 30 Euro oder einer Sicherheitsleistung von 50 Euro. Eine Sicherheitsleistung ist in dem Fall eine sofort zu zahlende Geldsumme, die die Polizei einheben kann, als „Pfand“ dafür, dass die Strafe bzw. das Verwaltungsstrafverfahren auch tatsächlich abgewickelt wird.
Wenn eine Anzeige erfolgt, kann es deutlich teurer werden: „Laut Strafbestimmungen des Kraftfahrgesetzes (§ 134 KFG-Strafbestimmungen) ist bei Anzeigeerstattung an die Behörde die Verhängung von Strafen bis zu 10.000 Euro möglich“, so die Pressestelle. Die Polizei nennt dafür einen klaren Maßstab: „Kennzeichen (Schriftzeichen) müssen bei Tages licht und klarem Wetter von einer Entfernung von mindestens 40 Metern eindeutig lesbar sein“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme gegenüber VOL.at.
Der ÖAMTC empfiehlt, vor der Fahrt kurz ums Auto herumzugehen. „Scheiben und Spiegel freiwischen und vor allem vordere wie hintere Nummerntafeln von Schnee, Schmutz oder Eis säubern“, meint Ebru Bicer-Düzdelen. Das gilt laut dem ÖAMTC auch für die Beleuchtung des Fahrzeuges, die Kennzeichenbeleuchtung und einen vom Fahrzeug gezogenen Anhänger.
Es gibt aber auch Ausnahmen: „Winterliche Verschmutzungen werden nur dann als mildernder Umstand anerkannt, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass die Tafeln vor Fahrtbeginn sauber waren und erst unterwegs durch Matsch oder Salz unleserlich wurden“, so die Juristin.
Ansonsten müsse man damit rechnen, für ein verdecktes oder unleserliches Kennzeichen zur Verantwortung gezogen zu werden. „Das gilt für beide Kennzeichen gleichermaßen; es gibt hier keinen Unterschied zwischen vorne und hinten“, erklärt Ebru Bicer-Düzdelen. vmm
„Autofahrer sind verpflichtet, vor jeder Fahrt einen kurzen Fahrzeug-Check zu machen.“



„Autofahrer sind verpflichtet, vor jeder Fahrt einen kurzen Fahrzeug-Check zu machen.“
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