Pflege ist jetzt Schwerarbeit

Von der Assistenz über die Fachbetreuung bis zum gehobenen Dienst: Alle Pflegeberufe werden nun als Schwerarbeit gewertet.⇒ APA
Von der Assistenz über die Fachbetreuung bis zum gehobenen Dienst: Alle Pflegeberufe werden nun als Schwerarbeit gewertet. APA

„Ein echter Gewinn“: Die Anerkennung erfolgt allerdings nicht automatisch.

Schwarzach, Feldkirch Seit dem 1. Jänner 2026 gelten alle Pflegeberufe offiziell als Schwerarbeit. Die Formel dafür lautet „60, 45, 120“, sprich: Pflegekräfte, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können und in den letzten 20 Jahren mindestens 120 Monate Schwerarbeit verrichtet haben, können ab sofort mit 60 Jahren in Pension gehen. Sabine Maier (59), Zentralbetriebsratsvorsitzende der SeneCura in Vorarlberg und Tirol und Mitglied der Konzernvertretung, spricht von einem echten Gewinn.

Antrag nötig 

Die Anerkennung erfolgt allerdings nicht automatisch. Damit der frühere Pensionsantritt möglich wird, müssen Pflegekräfte selbst aktiv werden und einen Antrag bei der Pensionsversicherung stellen, erläutert die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg.

Franz Beck, Leiter der dortigen Abteilung für Sozialrecht, empfiehlt auch all jenen, deren Antrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde, ihre Ansprüche umgehend neu prüfen zu lassen. „Die neue Rechtslage umfasst nun die gesamte Pflege, frühere Ablehnungsgründe haben keine Relevanz mehr“, hält der Experte fest.

„Meilenstein“ 

Bis dato war die Schwerarbeit in der Pflege vor allem auf Bereiche wie die Hospiz- und Palliativpflege begrenzt. Die neue Regelung sei ein Meilenstein für die Gerechtigkeit in der Pflege, sagt AK-Präsident Bernhard Heinzle. Sabine Maier ergänzt: „Sie ist wichtig für all jene, die schon lange in der Pflege arbeiten, und natürlich auch ein großer Anreiz, Quereinsteiger in die Pflege zu bringen. Wir verlieren die Mitarbeiter zwar früher, aber der Beruf wird attraktiver. Ich denke, es ist ein echter Gewinn.“ Auch Teilzeitkräfte würden davon profitieren, da die erforderliche Anzahl der monatlichen Schwerarbeitstage von 15 auf 12 reduziert wurde. „Kinderbetreuungszeiten und Arbeitslosenzeiten werden ebenfalls angerechnet“, unterstreicht die SeneCura-West-Zentralbetriebsratsvorsitzende.

Um vorab festzustellen, ob ein erneuter Antrag aussichtsreich ist, rät die AK Vorarlberg Betroffenen, sich bei den hauseigenen Experten für Sozialrecht beraten zu lassen: „Die klären im Einzelfall ab, ob sich eine Antragstellung lohnt.“ vn-ger

„Die Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit war längst überfällig”, sagt AK-Präsident Heinzle. ⇒ak
„Die Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit war längst überfällig”, sagt AK-Präsident Heinzle. ak
Sabine Maier ist Zentralbetriebsratsvorsitzende der SeneCura in Vorarlberg und Tirol. ⇒GPA
Sabine Maier ist Zentralbetriebsratsvorsitzende der SeneCura in Vorarlberg und Tirol. GPA
„Die neue Rechtslage umfasst nun die gesamte Pflege”, unterstreicht Sozialrechtsexperte Franz Beck. ⇒AK
„Die neue Rechtslage umfasst nun die gesamte Pflege”, unterstreicht Sozialrechtsexperte Franz Beck. AK

Pflege-Schwerarbeit

Voraussetzungen, um mit 60 Jahren in Pension gehen zu können

» 45 Versicherungsjahre im gesamten Arbeitsleben und

» 120 Monate (zehn Jahre) Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren

 

Wichtig Die Schwerarbeit wird nicht von selbst im Pensionskonto vermerkt. Ein Antrag bei der Pensionsversicherung ist erforderlich. Alle, deren Antrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde (weil sie zum Beispiel nicht im Hospiz gearbeitet haben), können die Anerkennung der Schwerarbeit neu beantragen. Die alten Ablehnungsgründe sind hinfällig.

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