Kommentar
Faschismuskeule
In vielen kleineren Gemeinden Vorarlbergs gibt es die sogenannten „Hand- und Zugdienste“. Die Gemeindebevölkerung wird verpflichtet, entweder bestimmte Arbeiten für die Gemeinde zu verrichten oder sich mit einem Geldbetrag freizukaufen. Die gesetzliche Regelung, auf welcher diese Bestimmung heute b