Land setzt Erkenntnis des Höchstgerichts zu Ludesch um

Grundstücke in Bludesch und Ludesch werden aus der Landesgrünzone genommen.
Bregenz Auf dem Papier zwar Landesgrünzone, in der Realität längst Betriebsgebiet. Solche Areale gibt es in Vorarlberg. Der Verfassungsgerichtshof (V