Gerichtsgebühren Gerichtsgebühren stiegen mit April um 23 Prozent. Betroffen sind die festen Gebührensätze wie etwa Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, Gebühren für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungs- und Eingabegebühren in Firme
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