AK wehrt Forderung von 11.000 Euro ab

Feldkirch Ein Vorarlberger Arbeitnehmer sollte über 11.000 Euro für eine berufliche Fortbildung zurückzahlen, nachdem er gekündigt hatte. Doch die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg stellte klar: Die Rückzahlungsvereinbarung war ungültig, da sie erst nach der Ausbildung unterzeichnet wurde. „Eine solch

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