AK wehrt Forderung von 11.000 Euro ab
Feldkirch Ein Vorarlberger Arbeitnehmer sollte über 11.000 Euro für eine berufliche Fortbildung zurückzahlen, nachdem er gekündigt hatte. Doch die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg stellte klar: Die Rückzahlungsvereinbarung war ungültig, da sie erst nach der Ausbildung unterzeichnet wurde. „Eine solch