Schuldsprüche nach Anfütterung durch Weihnachtsfeier

Rüdisser und Co. wegen Vorteilsnahme oder -zuwendung nicht rechtskräftig schuldig.
Feldkirch Ja, es sind Gelder geflossen. An diesem Sachverhalt hat niemand einen Zweifel. Der einstige Landesstatthalter Karlheinz R