Das aktuelle Recht
Dr.
Gernot Klocker

Abschaffung Gründungsprivileg

Gründungsprivilegierte GmbH. Seit 1. März 2014 war es möglich, eine GmbH unter Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs so zu gründen, dass die Stammeinlage von mindestens 35.000,00 Euro auf zehn Jahre zeitlich befristet, nur mit 10.000,00 Euro festgesetzt werden konnte. Die Stammeinlage ist zumindes

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