Das aktuelle Recht
Dr.
Andrea Höfle-Stenech, LL.M.

Beeinträchtigung durch schwenkenden Kran

Ein Bauunternehmen errichtete eine Wohnhausanlage. Dabei schwenkte der Kranarm mehrere Monate durch den Luftraum des Nachbarn. Einen Bescheid der Baubehörde über die Berechtigung fürs Schwenken gab es nicht. Auch beleuchtete das Unternehmen den Hof sowie die Fenster des Wohnhauses der Nachbarn.

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