Kommentar

Zweierlei Maß
Nach dem Versammlungsgesetz sind Demonstrationen, deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, von der Behörde zu untersagen. Den damit zwangsläufig verbundenen Auslegungsspielraum hat die Wiener Polizei genutzt, von FPÖ-Anhängern angemeldete Demonstrationen, vor