Kommentar

Kinderehen
„Die Regierung verbietet Cousin-Ehen, Heirat erst ab 18 Jahren erlaubt“, war vor wenigen Tagen in diversen Nachrichten zu lesen. Als Jurist möchte man antworten: Die Regierung verbietet gar nichts, verbieten darf nur der Gesetzgeber, das Parlament, und dieses wird am 29. September neu gewählt. Bis