Kellnerin erhielt 4000 Euro zu wenig ausbezahlt

Feldkirch Von einem Fall rund um eine „unrechtmäßige Kündigung“ einer Saisonkraft in einem Hotel berichtet die Arbeiterkammer (AK) in einer Aussendung. Die Frau sollte demnach vom 10. Dezember 2023 bis zum 31. März 2024 als Kellnerin tätig sein. Trotz der kurzen Befristung sei vereinbart worden, da

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