Das aktuelle Recht
Dr.
Herwig Mayrhofer

Erhaltungspflicht des Vermieters

Grundregel in der Anwendung des Mietrechtsgesetzes. Gemäß der zwingenden Bestimmung des § 3 MRG hat der Vermieter nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände und die der gemeinsamen Benützung

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