Kommentar

Klaus Hämmerle
Klaus Hämmerle

Ein Sittenbild

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht: Der ÖVP-Kultursprecher Christoph Thoma hat im strafrechtlichen Sinn Lehrerinnen und Lehrern am BG Bludenz weder gedroht, noch sie genötigt, noch Machtmissbrauch betrieben.

Das musste er auch nicht. Es reichten Handlungen abseits strafbarer Tatbestän

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