AK bewahrte ­Wachmann vor ­saftiger Strafe

feldkirch Sein Nebenjob wäre einem Vorarlberger beinahe teuer zu stehen gekommen. Die AK konnte die Klage wegen Verletzung der vereinbarten Konkurrenzklausel aber abwenden und rettete ihn so vor 7300 Euro, die der frühere Arbeitgeber von ihm verlangt hatte. Herr N. besserte das Gehalt aus seinem Ha

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