Stimme gegen zu frühe Sexualisierung

Männlein, Weiblein oder doch was anderes? Schon Kinder können laut Verfassungsgerichtshof auch andere Geschlechtsidentitäten haben. APA/Symbolbild
Männlein, Weiblein oder doch was anderes? Schon Kinder können laut Verfassungsgerichtshof auch andere Geschlechtsidentitäten haben. APA/Symbolbild

Familienverband sagt Ja zu Offenheit. Die Befassung mit bestimmten Themen könne jedoch warten.

Schwarzach Soll bei Kindern schon im Alter von 14

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