Der Name Gmeiner – Varianten: Gemeinder, Gmainer, Gmeinder – ist zu mhd. ge-meiner, gemeinder (Teilhaber, Mitbesitzer, Mitschuldner) zu stellen. In der Regel handelte es sich ursprünglich um Mitbesitzer eines Familiengutes oder eines gemeinschaftlichen Besitzes. Das mhd. Adjektiv gemein bedeutet na

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