Huber ist ein Standesname zu mhd. huober, houbener (zinspflichtiger Inhaber einer Hube, Erblehenbauer) für den Landwirt, der eine Hube innehatte bzw. bewirtschaftete. Der Huber war ein leibeigener Bauer, der gegen bestimmte Abgaben eine Hube bewirtschaftete. Er war also „zinspflichtig“. Die Hube (m

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