Beschlagnahme von Raser-Autos

Extremraser können im neuen Jahr ihre Autos verlieren. Mit 1. März tritt eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Damit können Fahrzeuge bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen – um mehr als 80 km/h im Ortsg

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