Kommentar

Versiegelt
Die nicht selten zu lesende Forderung, angesichts des hohen Ausmaßes an Bodenversiegelung den Bürgermeistern die Kompetenz für Umwidmungen zu entziehen, ist in zweierlei Hinsicht grundfalsch: Erstens, weil die Aussage haarsträubender juristischer Unsinn ist. Nicht die Bürgermeister, sondern die Gem