Vom Landhausplatz ab 9 Uhr verbannt

Weil mit der Demonstration die Bannmeile verletzt wurde, löste die Polizei die Versammlung vor dem Landhaus auf. VN/Steurer
Während der Landtag tagt, gilt rund um seinen Sitzungsort eine Bannmeile. Das soll einem ordnungsgemäßen Ablauf dienen.
BREGENZ „Während der Nationalrat, der Bundesrat, die Bundesversammlung oder ein Landtag versammelt ist, darf im Umkreis von 300 Metern von ihrem Sitze keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden.“ So einfach lautet Paragraf 7 des Versammlungsgesetzes. Und deswegen wurde heute früh auch die Dem