Holpriger Weg zu Volksbegehren

Bei der aufgehobenen Abstimmung ging es um eine Umwidmung zur Betriebserweiterung von Rauch in Ludesch.  VN/LERCH

Bei der aufgehobenen Abstimmung ging es um eine Umwidmung zur Betriebserweiterung von Rauch in Ludesch.  VN/LERCH

Offene Fragen in Gesprächen von Politik und Bürgerinitiative.

BREGENZ 2020 hat der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit gekippt, gegen den Willen der Gemeindevertretung eine Volksabstimmung abzuhalten. Hintergrund war eine geplante Umwidmung in Ludesch. Das Höchstgericht argumentierte mit dem Grundprinzip der repräsentativen Demokratie. Nun, rund drei Jahre

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