Kommentar

Rasereien
Verkehrsministerin Gewessler hat ein grundvernünftiges Gesetzesprojekt in das sogenannte Begutachtungsverfahren geschickt: Raser:innen, die im Ortsgebiet die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h und außerhalb um mehr als 70 km/h überschreiten, müssen eine vorläufige Beschlagnahme ihres