Damals Diese Woche vor . . .

. . . 20 Jahren bestätigte der Europäische Gerichtshof das Verbot der Angabe „leicht“ und „mild“ auf Zigaretttenschachteln. Die Bezeichnungen könnten die Verbraucher in die Irre führen und zum Tabakkonsum anregen, erklärten die Richter zur Begründung. Das Verbot der Bezeichnungen „leicht“ und „mild“

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