Keine Bannmeile, kein Schutz der Patientinnen

In Österreich gilt die Fristenregelung. Der Abbruch ist innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft nach ärztlicher Beratung straffrei.  APA/Fiala

In Österreich gilt die Fristenregelung. Der Abbruch ist innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft nach ärztlicher Beratung straffrei.  APA/Fiala

Grundlage für Wegweisungen vor Abtreibungskliniken fehlt: Diese zu schaffen, wäre möglich.

Schwarzach „Die Bordsteinberater belästigen meine Patientinnen“, sagt Benedikt-Johannes Hostenkamp. Er ist bislang der einzige Arzt in Vorarlberg, der Schwangerschaftsabbrüche anbietet, steht aber kurz vor seiner Pension.

Eine Nachfolgelösung ist geplant. Gespräche zwischen Landesrätin Martina Rüsche

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