Keine Bannmeile, kein Schutz der Patientinnen

In Österreich gilt die Fristenregelung. Der Abbruch ist innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft nach ärztlicher Beratung straffrei. APA/Fiala
Grundlage für Wegweisungen vor Abtreibungskliniken fehlt: Diese zu schaffen, wäre möglich.
Schwarzach „Die Bordsteinberater belästigen meine Patientinnen“, sagt Benedikt-Johannes Hostenkamp. Er ist bislang der einzige Arzt in Vorarlberg, der Schwangerschaftsabbrüche anbietet, steht aber kurz vor seiner Pension.
Eine Nachfolgelösung ist geplant. Gespräche zwischen Landesrätin Martina Rüsche