Lockdown-Ausnahme für Kirchen gleichheitswidrig

Wien Das coronabedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig. Grund dafür ist die Ausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie die Verfassungsrichter in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung feststellen. G

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