Verfassungsrichter widersprechen 3G-Nachweis durch Antikörpertest

Wien Dass Antikörpertests nicht als 3G-Nachweis anerkannt wurden, sah die Vorarlberger Rechtsanwältin Olivia Lerch als eine „Ungleichbehandlung beim Lockdown für Ungeimpfte“. Der Verfassungsgerichtshof widerspricht jedoch und bestätigt den Ansatz der Bundesregierung.

Der Stand der Wissenschaft war zu

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