Kommentar
Das Kartell
Das neue Parteiengesetz, dessen Entwurf die Regierungsparteien letzte Woche vorgelegt haben, bringt wichtige Neuerungen. Dazu gehört etwa, dass in Zukunft praktisch jede Parteispende unter Namensnennung offengelegt werden muss. Zuwendungen von über 7500 Euro sind, wie bisher auch schon, nicht zuläss