Kommentar

Erfolgschancen: null
Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vor etwa zwei Jahren über die Volksabstimmung in Ludesch scheint die direkte Demokratie im Land permanent auf der politischen Tagesordnung zu stehen. Der Verfassungsgerichtshof hatte Bestimmungen im Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz aufgeho