Kommentar
Oligarchen und Grundverkehr
Ausländer, soweit es sich nicht um Angehörige der EWR-Staaten (das sind die EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) und der Schweiz handelt, dürfen in Österreich nur mit Genehmigung der Grundverkehrsbehörden Grundstücke oder Wohnungen kaufen. Voraussetzung dafür ist in aller Regel das V