Lockdown für Ungeimpfte war verfassungskonform

Der Lockdown ist laut den Höchstrichtern gesetzeskonform. APA

Der Lockdown ist laut den Höchstrichtern gesetzeskonform. APA

Einschränkungen hielten Prüfung der Höchstrichter stand.

Wien Der erste Lockdown für Ungeimpfte – vom 15. bis 21. November 2021 – samt den begleitenden 2G-Regeln war gesetzes- und verfassungskonform. Er war sachlich gerechtfertigt und hat nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner Märzsession fest.

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