Lockdown für Ungeimpfte war verfassungskonform

Der Lockdown ist laut den Höchstrichtern gesetzeskonform. APA
Einschränkungen hielten Prüfung der Höchstrichter stand.
Wien Der erste Lockdown für Ungeimpfte – vom 15. bis 21. November 2021 – samt den begleitenden 2G-Regeln war gesetzes- und verfassungskonform. Er war sachlich gerechtfertigt und hat nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner Märzsession fest.