Verordnung wurde beschlossen

Eine Illustration des Kulturzentrums mit dem Turm vor gut einem Jahr. Dieser wurde zwischenzeitlich in seiner Höhe reduziert. ILLUSTRATION ATIB LUSTENAU
Lustenau Wie erwartet hat die Lustenauer Gemeindevertretung am Donnerstagabend eine Verordnung nach Paragraf 16b Raumplanungsgesetz erlassen, wonach so genannte „publikumsintensive Veranstaltungsstätten“ wie die geplante ATIB-Moschee in der Reichsstraße eine spezifische Widmung benötigen. Das Papier