Das aktuelle Recht
Dr. Gernot Klocker
Neuerungen im Wohnungseigentum (2)
Mehrheitsbeschlüsse. Um die Fassung von Mehrheitsbeschlüssen (bei Eigentümerversammlungen oder Umlaufbeschlüssen) zu erleichtern, wurde § 24 Abs 4 WEG 2002 geändert: ein Mehrheits-beschluss richtet sich normalerweis nach der absoluten Mehrheit der Miteigentumsanteile (also auch der nicht an der Abst