Das aktuelle Recht
Dr.
Gernot Klocker

Neuerungen im Wohnungseigentum (2)

Mehrheitsbeschlüsse. Um die Fassung von Mehrheitsbeschlüssen (bei Eigentümerversammlungen oder Umlaufbeschlüssen) zu erleichtern, wurde § 24 Abs 4 WEG 2002 geändert: ein Mehrheits-beschluss richtet sich normalerweis nach der absoluten Mehrheit der Miteigentumsanteile (also auch der nicht an der Abst

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